Airsoft in Luxemburg legal!

Noch immer Stellen sich Airsoftspieler in Luxemburg Fragen wie;

Ist Softair in Luxemburg legal?
Daft ich Airsoft Waffen in Luxemburg lagern?
Brauche ich in Luxemburg einen Waffenschein für Airsoftwaffen?
U.s.w…

Ich will nun mal ein wenig Licht in den Paragraphenjungel bringen, Ich bin aber kein Jurist und das soll auch keine Rechtsberatung sein, am ende des Artikels bekommt ihr noch den original Französischen Gesetzestext vom Ministère de la Justice.
Hir schreibe ich lediglich meine Interpretation und einiges was mir die Polizei so mitgeteilt hat in Deutsch nieder und hoffe so eigne Missverständnisse auszuräumen die im Moment in der Luxemburger Airsoft gemeinde Herumschwirren.



Bisher


Bisher waren die Luxemburger Gesetze ja sehr Streng im Puncto Airsoftwaffen, sie waren in Luxemburg nicht komplett verboten wie die meisten annehmen!
Es wahr nur sehr umständlich (und im vergleich zu den Nachbarländern leicht absurd) sie anzumelden. Denn das was in den Anderen Ländern Europas als Spielzeug definiert war, hat der Luxemburger Gesetzgeber als "schlimme Waffen" deklariert.
So brauchte man einen Richtigen Waffenschein um In Luxemburg Airsoftwaffen besitzen zu dürfen.



Das Neue Gesetz

Seit dem 1. November 2011 ist das Luxemburger Gesetzes vom 15. März 1983 über Waffen und Munition abgeändert. Druckluftwaffen unter oder gleichstark wie 7,5 Joule unterliegen nun nicht mehr den Feuerschusswaffen sondern haben ihre eigenen Reglungen.
Unter diese Regelung fallen auch die im Airsoft Sport üblichen Waffen da Sie in der Regel nicht stäket sind als 3 Joule.

So darf jeder Druckluft Waffen mit bis zu 0,5 Joule in Luxemburg kaufen und besitzen auch ohne Waffenschein und auch wenn man minderjährige ist (unter 18).

Ab der Volljährigkeit also mit 18 Jahren darf man sogar Druckluftwaffen mit bis zu 7,5 Joule sein eigen nennen.

Zum Thema Vollautomatische oder Halbautomatische Airsoft Waffen habe ich nichts im Gesetz gefunden und der Polizist hat auch keine Einschränkungen diesbezüglich erwähnt, so gehe ich davon aus dass die Vollautomatischen Airsoft Waffen erlaubt sind denn Sie sind nicht explizit Verboten!



Das mitführen der Waffen

Mann darf die Airsoftwaffen, mit einer Stärke von 0,5 biss 7,5 Joule, nicht überall mit hinnehmen wie man will.
Man darf Sie nur zwischen dem Geschäft, Schießstand und Zuhause hin und her transportieren.
Dabei sollte man sie nicht offen im Auto liegen lassen da es sonst zu Fehlinterpretation von Passanten kommen kann. Die Airsoftwaffen sind immer in Taschen oder Koffern zu transportieren.



Die Lagerung

Für die Lagerung der Airsoft Waffen Zuhause genügt eine einfache Kiste die man abschließen kann, Mann braucht sich keinen teuren Waffenschrank zu kaufen.



Der Waffenschein

Nun braucht man keinen Waffenschein mehr in Luxemburg um dem Sport Airsoft nachzugehen, das ist eine grosse Erleichterung besonders für Minderjährige Luxemburger die diesem Sport nachgehen wollen.
Dennoch kann man noch immer seine Airsoftwaffen auf einen Waffenschein anmelden was sicherlich von Vorteil ist wenn man mal in eine Polizeiliche Kontrolle fällt und so schnell Nachweisen kann dass es sich nur um harmloses Spielzeug handelt.


Anhang


Hier noch die Original Änderungen des Gesetzes (nur der Auszug der Airsoft betrifft)


Loi modifiée du 15 mars 1983 sur les armes et munitions Modifications importantes applicables à partir du 1er novembre 2011 ! 1) Armes non à feu : Les différentes armes non à feu (p.ex. air comprimé, CO2, à ressort, etc.) sont maintenant soumises à un régime différent suivant leur puissance de tir : a) ≤ à 0, 5 joules : ces armes sont libres et ne requièrent pas d’autorisation ; b) > à 0,5 joules et ≤ 7, 5 joules : ces armes ne requièrent pas d’autorisation, mais peuvent uniquement être détenues à des fins privées par des personnes majeures. Elles peuvent être transportées en public sans autorisation par des personnes qui peuvent établir : (i) qu’elles sont membres d’une association de tir sportif, et (ii) qu’elles sont sur le trajet le plus direct entre leur domicile et : a. une armurerie/un commerce d’armes ou le domicile d’une autre personne majeure (achat, vente, réparation, etc. de l’arme), ou b. un stand de tir ou un lieu de compétition de tir. N.B. : Chaque autre trajet reste soumis à autorisation. Les opérations commerciales / professionnelles avec ces armes restent réservées aux armuriers / commerçants d’armes.

http://www.mj.public.lu/services_citoyens/armes/Modifications_Loi_1983/index.html